Zur Verbesserung der Versorgungssituation und zur Stärkung der häuslichen Pflege - insbesondere von pflegebedürftigen Menschen mit Demenz - hat der Gesetzgeber mit dem Pflegeleistungsgesetz-Ergänzungsgesetz festgelegt mit dem Ziel, für pflegende Angehörige zusätzliche Möglichkeiten zur dringenden Entlastung zu schaffen. Eine Betreuungskraft nach § 45b SGB XI beaufsichtigt, unterstützt und begleitet hilfebedürftige Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags, dies kann beispielsweise sein:
- Begleitung bei Spaziergängen und Erledigungen
- Freizeit aktiv gestalten
- Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Gespräche führen
Wir bieten Ihnen folgenden Termin an:
19.09.-20.09./ 26.09.-27.09.2022
Informationen zur Durchführung des ONLINE SEMINARS: Eine ausführliche Anleitung und alle notwendigen Zugangsdaten erhalten Sie eine Woche vor Schulungsbeginn. Sie benötigen einen PC bzw ein Tablett mit Internetfunktion.