Die SPFH kann in verschiedenen Krisen- und Problemlagen angefragt werden bzw. angezeigt sein.
- Akute Einzelkrisen
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bei temporär auftretenden Schwierigkeiten wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Tod eines Partners, Problemen nach Scheidung, Trauung, Inhaftierung, Verhaltensauffälligkeiten von Kindern, Schulschwierigkeiten usw.
- Manifeste Strukturkrisen mittlerer Intensität
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bei multifaktoriellen Problemlagen wie z.B. Überschuldung
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gesundheitliche Probleme, Sucht der Kinder / Jugendlichen
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Vernachlässigung, Gewalt, miserable Wohnsituation,
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nicht verkrafteter Kinderreichtum, psychisches Leiden, Isolation
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Schulverweigerung bzw. Verhaltensauffälligkeiten von Kindern in der Schule oder Kita
Chronische familiäre Strukturkrisen - der Grenzbereich der SPFH
Generell sollte den Familien mit chronischen Strukturkrisen der Zugang zu dieser Hilfeform nicht entzogen werden. Jedoch muss hier auf eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen zuständigen Fachberatungsstellen geachtet werden.
Chronischen Strukturkrisen zeichnen sich in etwa aus bei:
-
Suchtproblemen der Eltern (in Form der Drogen-, Alkohol-, bzw. Tablettenabhängigkeit)
-
geistigen Erkrankungen von Hauptbezugspersonen, Vermeidungs- und Verleugnungsverhalten der Erziehungsverantwortlichen
-
dauernder Passivität und Hoffnungslosigkeit
-
Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch
-
erheblichen Mangelerlebnisse der Kinder im basalen Bereich von Versorgung und Schutz
Den äußerst komplizierten Problemen in diesen Familien kann auch durch die SPFH begegnet werden, vorausgesetzt der Entscheidungsprozess für das Hilfsangebot ist mit einer akribischen Analyse der Situation geführt worden. Mit größter Sorgfalt sind die Ziele zu erarbeiten, die Familie vorzubereiten und eine erfahrene, für die Problematik der Familie geeignete Fachkraft auszuwählen.
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft ist auf 9- bis 18jährige junge Menschen gerichtet, wobei die professionelle Unterstützung familiale und schulische Lebenswelten sowie Gleichaltrigenbezüge berücksichtigt soll. Die Leistungen der Erziehungsbeistandschaft werden zunehmend unter den Aufgabenbereich der SPFH gefasst, weil die herkunftsfamilialen Kontexte nicht ausgeblendet werden können. Dennoch ist es sinnvoll, bei Abwesenheit oder Überforderung der Eltern die Betreuungsaktivitäten auf die älteren Kinder und Jugendlichen zu zentrieren.
Eine weitere Zielgruppe sind junge Volljährige, die in Verbindung mit dem §41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) durch einen Erziehungsbeistand unterstützt werden sollen. Eine solche Hilfe ist möglich, wenn nach der Entlassung aus der stationären Einrichtung eine Verselbständigung des jungen Volljährigen angezeigt ist. In diesen Fällen wird lebenspraktische Hilfe in Form von Mithilfe bei der Verwaltung der Finanzen, Beschaffung von Wohnraum, Umgangsweisen mit Behörden, Ausbildungssuche, Gestaltung der Freizeit etc. gegeben. Im Falle der Entlassung eines Jugendlichen von unserer Einrichtung ist es sinnvoll, dass hier auch unsere Kollegen der Sozialpädagogischen Familienhilfe die Nachbetreuung übernehmen.
Chronische familiäre Strukturkrisen - der Grenzbereich der SPFH
Generell sollte den Familien mit chronischen Strukturkrisen der Zugang zu dieser Hilfeform nicht entzogen werden. Jedoch muss hier auf eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen zuständigen Fachberatungsstellen geachtet werden.
Chronischen Strukturkrisen zeichnen sich in etwa aus bei:
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Suchtproblemen der Eltern (in Form der Drogen-, Alkohol-, bzw. Tablettenabhängigkeit)
-
geistigen Erkrankungen von Hauptbezugspersonen, Vermeidungs- und Verleugnungsverhalten der Erziehungsverantwortlichen
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dauernder Passivität und Hoffnungslosigkeit
-
Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch
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erheblichen Mangelerlebnisse der Kinder im basalen Bereich von Versorgung und Schutz
Den äußerst komplizierten Problemen in diesen Familien kann auch durch die SPFH begegnet werden, vorausgesetzt der Entscheidungsprozess für das Hilfsangebot ist mit einer akribischen Analyse der Situation geführt worden. Mit größter Sorgfalt sind die Ziele zu erarbeiten, die Familie vorzubereiten und eine erfahrene, für die Problematik der Familie geeignete Fachkraft auszuwählen.
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft ist auf 9- bis 18jährige junge Menschen gerichtet, wobei die professionelle Unterstützung familiale und schulische Lebenswelten sowie Gleichaltrigenbezüge berücksichtigt soll. Die Leistungen der Erziehungsbeistandschaft werden zunehmend unter den Aufgabenbereich der SPFH gefasst, weil die herkunftsfamilialen Kontexte nicht ausgeblendet werden können. Dennoch ist es sinnvoll, bei Abwesenheit oder Überforderung der Eltern die Betreuungsaktivitäten auf die älteren Kinder und Jugendlichen zu zentrieren.
Eine weitere Zielgruppe sind junge Volljährige, die in Verbindung mit dem §41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) durch einen Erziehungsbeistand unterstützt werden sollen. Eine solche Hilfe ist möglich, wenn nach der Entlassung aus der stationären Einrichtung eine Verselbständigung des jungen Volljährigen angezeigt ist. In diesen Fällen wird lebenspraktische Hilfe in Form von Mithilfe bei der Verwaltung der Finanzen, Beschaffung von Wohnraum, Umgangsweisen mit Behörden, Ausbildungssuche, Gestaltung der Freizeit etc. gegeben. Im Falle der Entlassung eines Jugendlichen von unserer Einrichtung ist es sinnvoll, dass hier auch unsere Kollegen der Sozialpädagogischen Familienhilfe die Nachbetreuung übernehmen.