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Inobhutnahme II Schipkau

Inobhutnahme II

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 4. und 18. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche können die Inobhutnahme in Anspruch nehmen, wenn sie von sexueller, physischer oder psychischer Gewalt betroffen oder bedroht sind oder sich in einer Krisensituation befinden.

 

Die Inobhutnahme arbeitet nach dem Grundsatz „So lange wie nötig, so kurz wie möglich“, bis eine Perspektivklärung stattgefunden hat. Die Kinder und Jugendlichen erfahren eine intensive sozialpädagogische Krisenhilfe in Zusammenarbeit mit allen Netzwerken, wie Herkunftsfamilien, Jugendämtern, Bildungseinrichtungen, Kliniken bzw. Therapeut*innen.

  

Gern geben wir Ihnen zu unserer Aufnahmeregelung nähere Informationen.

Lausitzer Seenland